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Sparkasse kündigt Tausende Sparverträge

23.07.2019

Viele Sparer in Deutschland konnten den aktuell niedrigen Zinsen bislang entgehen, weil sie noch alte, gut verzinste Sparverträge hatten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs bietet den Banken jedoch einen Ausweg. Die Sparkasse Nürnberg kündigt nun gleich mehr als 20.000 Verträge.

In einer der bislang größten Maßnahmen dieser Art einer deutschen Bank hat die Nürnberger Sparkasse 21.000 Prämiensparverträge gekündigt. Das teilte das Institut dem "Handelsblatt" mit. Grund ist die hohe Verzinsung der Verträge, die in der betroffenen Form bis 2007 vertrieben wurden. Seitdem sind die Zinsen im Euroraum allerdings stark gesunken, für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) müssen Banken sogar Strafzinsen zahlen. Das macht viele Sparverträge für die Institute zu Verlustgeschäften.

Seit Jahren streiten sich Banken, Kunden und Verbraucherschützer darum, ob und unter welchen Bedingungen die Institute verlustbringende Altverträge einseitig kündigen können. Der Bundesgerichtshof hatte jüngst in einem Fall entschieden, dass das bei einem Prämiensparvertrag der Kreissparkasse Stendal dann der Fall war, wenn die letzte Prämienstufe erreicht ist und die Kunden damit den maximalen Bonus erreicht haben.

Die Nürnberger Sparkasse ist die erste, die das BGH-Urteil in derartigem Umfang umsetzt. Allerdings dürften weitere Sparkassen und andere Banken folgen. Der Fall in Nürnberg zeigt auch die große Bedeutung, die diese alten Verträge immer noch vor allem bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben. Dem Bericht zufolge hat die Nürnberger Sparkasse 390.000 Privatkunden. 16.000 von ihnen sind von den Kündigungen betroffen.

Verbraucherschützer: Einzelfälle prüfen

Im vergangenen Jahr haben deutsche Finanzinstitute insgesamt 2,4 Milliarden Euro an Strafzinsen für ihre Einlagen bei der EZB bezahlt, berichtete die "Rheinische Post" unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag. Unter den Negativzinsen leiden dem Papier zufolge vor allem kleine und mittlere Kreditinstitute. Zuletzt hatte EZB-Chef Draghi angekündigt, die Zinsen könnten sogar noch weiter sinken, wenn sich die Konjunktur im Euroraum nicht rasch erhole. Das würde die Belastung der Banken weiter erhöhen.

Trotz des BGH-Urteils muss laut Verbraucherschützern in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine Bank einen Vertrag einseitig kündigen kann. "Ob eine Kündigung tatsächlich wirksam ist, lässt sich nicht pauschal beantworten", sagte Sibylle Miller-Trach von der Verbraucherzentrale Bayern dem "Handelsblatt". "Der BGH hat nur über einen Einzelfall entschieden, der sich von den vorliegenden Kündigungsfällen durchaus unterscheiden kann."

Quelle: n-tv.de, mbo

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