Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Rechtsverhältnis
    Die Taurus Sachwerte AG (Taurus) handelt mit Edelmetallen, die zum Kauf und zur Lagerung angeboten werden. Die rechtliche Grundlage bilden der Edelmetallkauf- und Lagervertrag (EKL) sowie die vorliegenden AGB. Für jeden Kauf muss ein separater EKL abgeschlossen werden. Die Taurus bietet kein Investment an und führt weder Konten noch Depots.
     
  2. Edelmetalllager
    Die Taurus lagert die Edelmetalle für den Kunden in der Regel in zoll- und mehrwertsteuerfreien Lagern in der Schweiz und Liechtenstein, wobei die Edelmetalle als Sammelverwahrung mit Anrecht auf den Teil eines Ganzen für den Kunden physisch hinterlegt werden. Die physische Einlagerung ist erfüllt, sobald die Edelmetalle beim Lieferanten gekauft und auf das Edelmetallgewichtskonto der Taurus gebucht sind.
     
  3. Gebühren, Zinsen
    Die jährliche Lagergebühr beträgt 1,5 Prozent des Edelmetalllagerwertes, berechnet zum tagesaktuellen Briefkurs der Taurus, erstmals berechnet (pro rata temporis) und fällig am Tag des Edelmetalleinkaufes und hernach für ein Jahr im Voraus jeweils per 1. Januar. Die Gebühr wird direkt dem Edelmetalllagerbestand abgezogen. Es besteht kein Recht auf Verrechnung der Lagergebühr (pro rata temporis) bei unterjährigem Verkauf oder Entnahme des eingelagerten Edelmetallbestandes. Jeglicher Zins steht der Taurus zu.
     
  4. Datenschutz
    Die in diesem Kaufantrag enthaltenen sowie sonstige, im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden personen- und kaufbezogenen Daten werden von der Taurus Sachwerte AG, den Vermittlern sowie sonstigen beteiligten Dritten gespeichert, genutzt, ausgewertet, abgerufen und übertragen (Datenverarbeitung), sei es auf elektronischem oder auf schriftlichem Weg. Dies geschieht zum Zweck der Verwaltung und der Betreuung des Edelmetallkauf- und Lagervertrages. Eine Weiterleitung der Daten an unbeteiligte Dritte unterbleibt.
     
  5. Abschlussgebühr
    Der EKL-Vermittler vereinbart mit dem Kunden eine Abschlussgebühr von maximal 5 Prozent auf die Kaufsumme. Die Abschlussgebühr ist geschuldet und fällig mit der Zahlung der Kaufsumme bei Erstabschluss sowie bei Aufstockung eines bestehenden Edelmetalllagers. Der Kunde hat kein Recht auf Verrechnung der Abschlussgebühr (pro rata temporis) bei unterjährigem Verkauf oder Entnahme des eingelagerten Edelmetallbestandes.
     
  6. Edelmetallart und -form
    Der Kunde bestimmt in welchem Verhältnis er Edelmetalle kauft und einlagert. Die Taurus lagert für den Kunden in der Regel 1 Kilo Gold-, Platin-, Palladium- sowie 1.000 Unzen Silberbarren ein, weshalb die im Lagerbestand ausgewiesenen Edelmetalle grundsätzlich als Teil eines Ganzen zu verstehen sind. Es ist zu beachten, dass die Gewichte bei den 1.000 Unzen Silberbarren zwischen ca. 900 und ca. 1.100 Unzen schwanken. Neben Barren kann die Taurus auch Unzenware sowie Granulate einlagern. Platin und Palladium werden in Analogie zu Gold behandelt.
     
  7. Edelmetalleinheiten
    Taurus kann für Gutschriften, Belastungen und physische Auslieferungen minimale Gewichts- und/oder Stückeinheiten vorschreiben, wie z. B. Barren und Unzenware, mit den entsprechenden Gewichtsangaben in Gramm oder Unzen. Für Gold beträgt die kleinste Einheit 1 Gramm, für Silber, Platin und Palladium 1 Unze. Die Einlagerung kann zusätzlich oder alternativ nur in Gramm und/oder Unzen (Feingewicht-Angaben) erfolgen. Unzenware wird nach dem von Taurus festgesetzten Briefkurs ohne numismatische Wertung wie Jahrgang, Qualität, Erhaltung, Seltenheit, usw. bewertet, wobei der Kunde lediglich den Anspruch auf den material-, jedoch nicht den etwaigen numismatischen Wert hat.
     
  8. Bezahlung und Kauf der Ware
    Mit Unterschrift des EKL ist der Kauf unter Berücksichtigung des Widerrufsrechtes rechtsgültig zustande gekommen. Die Kaufsumme plus Abschlussgebühr ist spätestens mit Ablauf der Widerrufsfrist fällig. Erfüllungsort ist der Sitz der Taurus. Die Edelmetalle werden nach Eingang des vollständigen Kaufbetrages auf dem Bankkonto der Taurus spätestens binnen 5 Bankarbeitstagen zu den tagesaktuellen Briefkursen der Taurus für den Kunden eingekauft. Taurus trägt keine Verantwortung für Währungsschwankungen und Wechselkurse. Nachdem der Kauf der Edelmetalle erst nach Geldeingang erfolgen kann, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit einer nachträglichen Kaufpreisfeststellung als einverstanden. Die Geld- und Briefkurse der Taurus berechnen sich auf der Grundlage des jeweiligen tagesaktuellen Londoner Nachmittags-Fixings oder des tatsächlichen Einkaufspreises für die entsprechende Edelmetallart zusätzlich oder abzüglich einer Handelsspanne für Kleinsortenlieferzuschläge, Bearbeitungs- und Administrationskosten, Versicherungen, Transportkosten usw. Eine allgemeine Preisübersicht wird auf der Internetseite der Taurus veröffentlicht.
     
  9. Lagerbestand
    Ein Auszug über den Lagerbestand mit Bewertung wird jährlich erstellt und an die im EKL genannte Adresse postalisch zugestellt. Unstimmigkeiten sind der Taurus binnen 14 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt der ausgewiesene Saldo als akzeptiert. Der Kunde trägt den aus verspäteter Beanstandung entstandenen Schaden. Sofern nicht ausdrücklich 1 Kilogramm Gold- sowie 1.000 Unzen Silberbarren erwähnt werden, weist der Lagerauszug lediglich den Teil eines Ganzen aus sowie ggf. Unzenware usw.
     
  10. Verkäufe, Legitimation
    Die Taurus kann dem Metalleigentümer ein Rückkaufangebot erstellen, wobei dieser den
    Verkaufsauftrag schriftlich erteilen muss. Die Taurus prüft die Legitimation des Kunden, haftet aber bei Anwendung der geschäftsüblichen Sorgfalt nicht für den Schaden, der durch das Nichterkennen von Legitimationsmängeln, Fälschungen usw. entstehen könnte. Insbesondere sind Zustelladressen, Zweitinhaber, Vollmachten, letztwillige Verfügungen usw. für die Taurus unbeachtlich, weshalb jede Haftung ausdrücklich abgelehnt wird. Der Kunde haftet auch mit dem eingelagerten Material für die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten. Sofern die Taurus den Lagerbestand des Kunden ankauft, wird innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach Eintreffen des schriftlichen Verkaufsauftrages der Ankauf abgewickelt, wobei die Taurus dem Kunden einen Geldkurs gemäß Ziffer 7 für die entsprechende Edelmetallart stellt. Der Kunde ist frei, diesen Geldkurs der Taurus zu akzeptieren oder sich Edelmetall im Umfang des Geldwertes unter Berücksichtigung des Kleinmengenzuschlages, der Kosten etc., physisch ausliefern zu lassen. Bei allgemeiner Panik, Pandemie, chaotischen oder zwangsregulierten Märkten, Krieg, höhere Gewalt, staatlichen Eingriffen oder Zufall usw. kann es zu erheblichen Verzögerungen in der Stellung von Brief- und Geldkursen als auch in der gesamten Abwicklung kommen. Die Taurus lehnt dafür jede Haftung ab.
     
  11. Physische Auslieferung
    Der Kunde kann jederzeit die Auflösung seines Edelmetalllagers verlangen, wobei folgendes zu beachten ist:
    1. Ganze Edelmetallbarren: Sofern der Kunde den Gegenwert von 1 Kilogramm Gold, Platin, Palladium oder 1.000 Unzen Silber bzw. ein Vielfaches davon eingelagert hat, wird ihm diese Menge physisch ausgeliefert.
    2. Fraktionen: Fraktionen werden grundsätzlich in Geldwert nach Ziffer 7 umgerechnet. Nach Wahl der Taurus wird dann der Geldwert entweder in Edelmetallkleinmengen nach Ziffer 6 umgerechnet und ausgeliefert. Der Kunde ist auch berechtigt, die Differenz zu einem Edelmetallbarren aufzuzahlen und sich diesen ausliefern zu lassen. Die physische Auslieferung der Edelmetalle erfolgt auf Kosten des Kunden, wobei z. B. Frachtkosten, Versicherungen, Mehrwertsteuern, Administrations- und Bearbeitungsgebühren, Fahrtkosten, Zölle und weitere länderspezifische Abgaben zu entrichten sind. Die Bereitstellung der Edelmetalle benötigt mindestens 14 Arbeitstage.
       
  12. Kündigung des Lagervertrages
    Die Parteien können den Lagervertrag jederzeit schriftlich kündigen, wobei für die Abwicklung die Ziffern 9 ff. zu beachten sind. Im Falle der Kündigung behält sich die Taurus das Recht vor, entweder die Edelmetalle oder den Geldwert zu liefern.
     
  13. Steuern
    Die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Kunden richten sich nach den steuergesetzlichen Vorschriften in seinem Domizilland. Der Kunde haftet allein für die steuerlichen Auswirkungen. Es wird empfohlen einen Steuerspezialisten zu konsultieren.
     
  14. Risikohinweise
    Edelmetalle gehören zur Kategorie der Rohstoffe. Obwohl deren Vorkommen in der Natur endlich ist und sie künstlich nicht reproduzierbar sind, ist dies keine Gewähr für einen künftigen und konstanten Wertzuwachs. Die Vergangenheit zeigt, dass willkürliche Marktbeeinflussungen von privater wie auch staatlicher Seite die Edelmetallpreise erheblich beeinflussen können, weshalb eine hohe Volatilität in Kauf genommen und im ungünstigen Moment auch mit einem Verlust gerechnet werden muss. Von Käufen auf Kredit wird abgeraten. Die Taurus lehnt jegliche Haftung für Verluste ab. Ebenso haftet die Taurus nicht bei allgemeiner Panik, Pandemie, chaotischen oder zwangsregulierten Märkten, Krieg, höhere Gewalt, staatlichen Eingriffen oder Zufall usw.
     
  15. Gültigkeit und Änderungen der AGB
    Diese AGB ersetzen alle vorhergehenden. Sie sind integrierender Bestandteil des EKL. Mündliche Nebenabreden sind nichtig. Die Taurus behält sich jederzeit Änderungen der AGB vor, insbesondere aufgrund veränderter Gesetzeslage. Diese werden dem Kunde in geeigneter Form, vorab schriftlich, zur Kenntnis gebracht und treten 14 Tage nach Erhalt in Kraft.
     
  16. Salvatorische Klausel
    Sollte nach dem Recht einer Rechtsordnung zu irgendeiner Zeit eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar werden,so bleibt die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen AGB sowie des EKL unberührt.
     
  17. Gerichtsstand, anwendbares Recht
    Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Taurus unterstehen Liechtensteinischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Die Taurus hat auch das Recht, den Kunden bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
     
  18. Widerrufsrecht
    Der Kunde kann den EKL innerhalb von 14 Tagen nach Unterschriftsdatum ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Es gilt das Datum des Poststempels. Allfällig überwiesenes Geld wird – abzüglich Bank-, Treuhand- und Administrationsspesen – zurückerstattet. Der Kunde verwirkt das Widerrufsrecht, wenn er den vereinbarten Kaufpreis innerhalb der Widerrufsfrist zahlt.
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Taurus Sachwerte AGDie Taurus Sachwerte AG ist ein eigenständiger Wiederverkäufer von physischen Edelmetallen. Wir verkaufen Gold und Silber in Form von Barren und Münzen. Der Käufer erwirbt die physischen Edelmetalle zu seinem persönlichen Eigentum und kann diese in der Schweiz einlagern lassen.+4232634444
Heiligkreuz 15 Postfach 8609490VaduzLiechtenstein

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